1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vorgesehenen Formular bei der in der Ausschreibung genannten Adresse.

 

2. Bezahlung
Die Anmeldung hat nur Gültigkeit, wenn die zu leistende Anzahlung auf dem Konto des SCA eingegangen ist. Die Restzahlung muss bis spätestens 1 Woche vor Reiseantritt geleistet sein.

 

3. Rücktritt, Ersatzperson
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem SCA zu erklären. Der SCA ist berechtigt nachfolgend aufgeführte Aufwandsentschädigung zu berechnen:
a) bis 14 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
b) bis 7 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
c) weniger als 7 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
Bis Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter (Ersatzperson) an der Reise teilnimmt.

 

4. Beeinträchtigung der Reise durch au§ergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge von höherer Gewalt (schlechte Stra§enverhältnisse, Pannen, starker Reiseverkehr, schlechte Witterungsverhältnisse, etc.) abgesagt, so können hierfür gegenüber dem SCA keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Können infolge schlechter Wetterlage die Sportkurse nicht abgehalten werden, werden die Kurse verlegt. Sollte eine Verlegung nicht möglich sein, erhält der Teilnehmer seinen Reisepreis zurück.
Dem SCA stehen jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu.

 

5. Vertragswidriges Verhalten des Kunden
Der SCA ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise stört oder wenn sich in solchem Ma§e vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung gerechtfertigt ist. Macht der SCA von diesem Recht des Rücktritts bzw. Kündigung Gebrauch, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen sowie der erlangten Vorteile. Die anfallenden Rückreisekosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Bei Minderjährigen trifft diese Verpflichtung den / die Erziehungsberechtigten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Reisebedingung und Vorschriften über den Pauschalreisevertrag §§ 651 a lf BGB